Description
Gemäß Art.15 Abs.1 DSGVO hat der Beschäftigte das Recht, Auskunft über seine vom Unternehmen verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen.
Bei der Auskunftserteilung hat das Unternehmen gemäß Art.15 Abs.3 DSGVO dem Beschäftigten eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung zu stellen.
Der Beschäftigte kann, soweit diese Auskünfte nicht bereits mit diesen „Informationen zur Beschäftigten-Datenverarbeitung“ erteilt wurden, weitere Auskunft verlangen.
Das ist mit dieser Vorlage Möglich und rechtsverbindlich.
Reviews
There are no reviews yet.