Datenschutzsoftware (DSmobile)
- Individuell und praktisch
- Zeitsparend und intuitiv
- Alle Dokumente auf einen Blick
- Maximale Flexibilität




























Wie funktioniert Datenschutz mit DSmobile?
DSmobile bietet Ihnen eine große Vielfalt an Möglichkeiten, um das Datenschutzmanagement in Ihrem Unternehmen stetig zu verbessern. Da es sich bei unserer Datenschutzsoftware um ein webbasiertes Tool handelt, haben Sie immer die volle Kontrolle – ob am Arbeitsplatz oder mobil von Unterwegs.
DSmobile ist dabei so leicht verständlich, dass nicht nur geschulte Datenschutzbeauftragte damit arbeiten können – auch Inhaber, Geschäftsführer und Mitarbeiter werden sich nach einer kurzen Eingewöhnung schnell auf der einfachen Benutzeroberfläche zurechtfinden.
Um Ihre Daten bestmöglich vor unbefugten Zugriffen zu schützen und eine Fremdnutzung auszuschließen, müssen Sie sich zunächst bei DSmobile registrieren.
Wir haben erkannt, dass Sie auch trotz der Mehrbelastung durch die Einhaltung der DSGVO weiterhin ein Kerngeschäft zu führen haben. Deshalb geben wir Ihnen bereits bei der Anmeldung ein Höchstmaß an Flexibilität. Sie können die Einrichtung und Bearbeitung Ihres Accounts zu jedem Zeitpunkt unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt nahtlos daran anschließen. Auch in den Vertragsvorlagen haben Sie die Möglichkeit eigenständige Änderungen vorzunehmen. Dadurch genießen Sie und Ihre Kunden noch mehr Freiheit.
Im Anschluss an die Registrierung folgt eine Audit-Befragung, um Ihre Prozesse noch besser auf die DSGVO abzustimmen. Je sorgfältiger Sie die Befragung ausfüllen, desto besser kann DSmobile auf Ihre Bedürfnisse eingehen. Sobald Sie alle Fragen beantwortet haben, stellen wir Ihnen die Formulare und Dokumente (als PDF) bereit, die Sie für den Datenschutz Ihres Unternehmens benötigen.
Wir bitten ein Standard – Paket für Sie
Datenschutzsoftware für kleine Unternehmen
1 Jahr Zugang zum Selbst-Audit¹
+ Zugriff auf folgende Dokumente und Empfehlungen
Jeder Verantwortliche und gegebenenfalls sein Vertreter führen ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten, die ihrer Zuständigkeit unterliegen. (Art.30 EU-DSGVO)
Eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) gemäß Artikel 30 EU-DSGVO SOll Bestandteil des Verzeichnises der Verarbeitungstätigkeiten sein.
Hier wird aus in Ihrer Befragung ersichtlichen Schwachstellen bzw. fehlenden technischen und organisatorischen Maßnahmen eine Empfehlungsliste mit genauen Maßnahmen generiert, die Sie bei der Optimierung Ihres Datenschutzes unterstützt. Die Grundlage für die Empfehlungen aus dem technisch-organisatorischen Bereich sind die Maßnahmen aus IT-Grundschutz-Kompendium Edition 2020 BSI.
Datenschutzerklärung
Datenschutzvereinbarungen
Dokumente für Videoüberwachung²
¹ Die Bewertung des aktuellen Datenschutz-Status Ihres Unternehmens erfolgt kinderleicht über ein schlankes Selbst-Audit. Hier werden von unser Datenschutzsoftware tatsächlich nur Informationen abgefragt, die für Sie im Fall einer Prüfung durch die Landes Datenschutzbehörde relevant sind.
² Falls Sie Ihr Geschäft, Unternehmen, Grundstück, Liegenschaft etc. videoüberwachen, ist dringend empfohlen, einen externen Datenschutzbeauftragten einzukaufen. Sprechen Sie dafür gerne an.