Datenschutzbeauftragter (extern)
- Informieren und beraten der Geschäftsführung des Auftraggebers über datenschutzrelevante Vorgänge
- Telefonische Unterstützung bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen
- Durchführung von Kontrollen im Sinne der gesetzlichen Vorschriften
- Begleitung von Prüfungen durch die Aufsichtsbehörden
- Externer Datenschutzbeauftragter - in Ergänzung mit TaxiDS oder unabhängig
Wir bieten für Ihr Unternehmen externe Datenschutzbeauftragte an.
Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt (DSGVO, BDSG), ist verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
Dies ist schon dann der Fall wenn mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt werden.
Da die fachlichen Voraussetzungen an einen Datenschutzbeauftragten sehr hoch angesetzt sind, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, eine externe fachkundige Stelle mit der Wahrnehmung des Bei der externen Betreuung des Datenschutzes, übernehmen WIR die Verantwortung und Haftung für den Datenschutz in Ihrem Unternehmen.
Unsere qualifizierten Datenschutzbeauftragten beraten Sie dabei allumfassend und unterstützen Sie bei der Implementierung unseres Managementsystems.
Dabei werden die Anforderungen Ihrer betrieblichen Situation untersucht, notwendige Maßnahmen ermittelt, sodass Ihr Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, ohne unnötigen Mehraufwand auszulösen.
Sie möchten prüfen ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen? Einfach dem Link folgen.
Dem Datenschutzbeauftragter obliegen unter anderem folgende Aufgaben:
- Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie die Sensibilisierung und Schulung der Geschäftsleitung und Mitarbeiter.
- Unterrichtung und Beratung der Geschäftsleitung und der Mitarbeiter, hinsichtlich ihrer gesetzlichen Pflichten.
- Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen.
- Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Artikel 35; Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde.
Warum sollte ich einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen?
- Keine Freistellung bzw. zusätzliche Aufgaben für Ihre Mitarbeiter
- Keine Interessenkonflikte
- Transparente und nachvollziehbare Kosten
- Kosten für die Aus- und Weiterbildung tragen WIR
- Fachkunde und Zuverlässigkeit sind gewährleistet
- Haftungsübernahme durch den externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Beratung und Begleitung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Externer Datenschutzbeauftragter - in Ergänzung mit TaxiDS oder Unabhängig.
- Regelmäßige Betreuung
- Aktualisierung und Fortschreibung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten, Art. 30 DSGVO.
- Prüfungen der Verfahrenskonformität bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
- Kontrolle bei der Datenverarbeitung im Rahmen von Auftragsdatenverarbeitung, Servicevereinbarungen (SLAs) mit Dritten.
- Durchführung von Kontrollen im Sinne der gesetzlichen Vorschriften.
Beratung bei der Einführung neuer Verfahren und in der Folge Prüfung der Verpflichtung zur Durchführung der Datenschutz-Folgeabschätzung und Dokumentation der Entscheidung inwieweit eine solche durchzuführen ist.
Die Ausführung einer ggf. tatsächlich durchzuführenden Datenschutz-Folgeabschätzung ist ausdrücklich nicht von den vertragsgegenständlichen Leistungen erfasst und gesondert zu beauftragen.
Informieren und beraten der Geschäftsführung des Auftraggebers über datenschutzrelevante Vorgänge. Telefonische Unterstützung bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen.
Begleitung von Prüfungen durch die Aufsichtsbehörden. Kurzbericht an die Geschäftsleitung bei Änderungen im Datenschutzbereich. Externer Datenschutzbeauftragter – in Ergänzung mit TaxiDS oder Unabhängig
Ihre Auswahlmöglichkeiten im Datenschutz (Datenschutzbeauftragter extern)
BASIC
STANDARD
PREMIUM
Bestellen externer Datenschutzbeauftragter
Datenschutzbericht
1 x jährlich
kurze Übersicht
1x jährlich
Standardbericht
1 x jährlich / Standardbericht
mit Management Summary
Jahresgespräch
Zoom/Telefon
Zoom/Telefon, 1x vor Ort
Zoom/Telefon, inkl. 1x vor Ort + Servicetag vor Ort
Datenschutzrechtliche Newsletter
Datenschutz-Workshop/-Schulung vor ort
1x jährlich
2x jährlich
Online-Workshop/-Schulung
21,00 EUR pro MA
19,90 EUR pro MA
17,50 EUR pro MA
Informationspflicht nach art. 13, 14 DSGVO
wird nach Aufwand abgerechnet
5 Vorgänge inkl., danach wird nach Aufwand abgerechnet
10 Vorgänge inkl., danach wird nach Aufwand abgerechnet
Prüfung, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig ist
Beratung und Überwachung der Datenschutz-Folgenabschätzung
Vorlagen aus dem Personalbereich, insbesondere Verpflichtungen zur Vertraulichkeit
Weitere Vorlagen aus dem Personalbereich
Mobile devices Richtlinie / BYOD (Bring your own Device)
Homeoffice Richtlinie
Internet & Mail Vorlagen
Entwurf Richtlinie Auftragsverarbeitung
Entwurf Richtlinie Betroffenenrechte
Entwurf Richtlinie zur Risikoanalyse
Entwurf Leitlinie – Datenschutz
Interne Audits mit Bericht
1x jährlich
Wird auf Wunsch nach Aufwand oder je Dokument berechnet.
Durchführung wird nach Aufwand abgerechnet (95,00EUR pro Stunde)
Ihre Auswahlmöglichkeiten im Datenschutz (Datenschutzbeauftragter extern)
Auswahlmöglichkeiten
BASIC
STANDARD
Empfohlene Anzahl von Prozessen für Produktauswahl
Bis 6 Prozesse
Bis 9 Prozesse
Bestellen externer Datenschutzbeauftragter
Datenschutz-Hotline
6 Stunden pro Jahr *
12 Stunden pro Jahr *
Datenschutz-Betreuung
5 Stunden pro Jahr *
8 Stunden pro Jahr *
Datenschutzbericht
1 x jährlich kurze Übersicht
1 x jährlich Standardbericht
Jahresgespräch online
Datenschutzrechtliche Newsletter
Datenschutz-Schulung persönlich per Zoom
Bis 5 Mitarbeiter inkl.
Bis 10 Mitarbeiter inkl.
Online-WorkShop / – Schulung für alle Mitarbeiter
21,00 EUR pro Mitarbeiter
19,90 EUR pro Mitarbeiter
Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO
5 Vorgänge inkl. pro Jahr
10 Vorgänge inkl. pro Jahr
Prüfung, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig ist
Beratung und Überwachung der Datenschutz-Folgenabschätzung
*
Wird auf Wunsch nach Aufwand oder je Dokument berechnet.
Durchführung wird nach Aufwand abgerechnet (95,00EUR pro Stunde)
Ihre Auswahlmöglichkeiten im Datenschutz (Datenschutzbeauftragter extern)
BASIC
Empfohlene Anzahl von Prozessen für Produktauswahl
Bis 6 Prozesse
Bestellen externer Datenschutzbeauftragter
Datenschutz-Hotline
6 Stunden pro Jahr *
Datenschutz-Betreuung
5 Stunden pro Jahr *
Datenschutzbericht
1 x jährlich kurze Übersicht
Jahresgespräch online
Datenschutzrechtliche Newsletter
Datenschutz-Schulung persönlich per Zoom
Bis 5 Mitarbeiter inkl.
Online-WorkShop / – Schulung für alle Mitarbeiter
21,00 EUR pro Mitarbeiter
Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO
5 Vorgänge inkl. pro Jahr
Prüfung, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig ist
Beratung und Überwachung der Datenschutz-Folgenabschätzung
STANDARD
Empfohlene Anzahl von Prozessen für Produktauswahl
Bis 9 Prozesse
Bestellen externer Datenschutzbeauftragter
Datenschutz-Hotline
12 Stunden pro Jahr *
Datenschutz-Betreuung
8 Stunden pro Jahr *
Datenschutzbericht
1 x jährlich Standardbericht
Jahresgespräch online
Datenschutzrechtliche Newsletter
Datenschutz-Schulung persönlich per Zoom
Bis 10 Mitarbeiter inkl.
Online-WorkShop / – Schulung für alle Mitarbeiter
19,90 EUR pro Mitarbeiter
Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO
10 Vorgänge inkl. pro Jahr
Prüfung, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig ist
Beratung und Überwachung der Datenschutz-Folgenabschätzung
* Wird auf Wunsch nach Aufwand oder je Dokument berechnet.
Durchführung wird nach Aufwand abgerechnet (95,00EUR pro Stunde)
Datenschutzbeauftragter für kleine Unternehmen
Monatlich
Beschreibung
Die DSGVO gilt seit dem 25. Mai 2018 verbindlich in der gesamten EU.
Eine Vielzahl von Unternehmen und Dienstleistungen sind betroffen. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die geänderte Position des Datenschutzbeauftragten nach DSGVO.
Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich Datenschutz. Seit nunmehr 20 Jahren sind wir mit unseren Dienstleistungen in diesem Bereich tätig und können für jedes Unternehmen angepasste Dienstleistungen anbieten. Im speziellen Fall reden wir von der externen Betreuung eines Unternehmens im Bereich Datenschutz. Dabei stellt sich zuerst eine wichtige Frage:
Wer braucht nach DSGVO einen Datenschutzbeauftragten?
Die Datenschutzgrundverordnung war nicht die erste, welche die Bestellung / Beauftragung eines Datenschutzbeauftragten fordert. Bereits im Bundesdatenschutzgesetz war die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vorgesehen.
Lediglich bei der Datenschutzgrundverordnung wird die Kompetenz- und Aufgabenbereich deutlich und erfordert das nötige Maß an Grundverständnis.
Jedes Unternehmen ist nach Art.37 verpflichtet, sich um den Datenschutz zu bemühen. Das beginnt mit einer vernünftigen Handhabe der personenbezogenen Daten und mündet unter bestimmten Voraussetzungen mit der Beauftragung/Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Das kann intern passieren, kann aber auch (wenn die interne Qualifikation nicht ausreichend vorhanden ist) mit einer externen Betreuung über externe Datenschutzbeauftragte stattfinden.