Auswertung Ihrer Befragung

zur Notwendigkeit einen Datenschutzbeauftragten für Ihre Unternehmungen zu benennen.

Ihren Angaben aus der Befragung zufolge, muss Ihr Unternehmen keinen Datenschutzbeauftragten benennen.

Laut DSGVO empfehlen wir Ihnen, alle Prozesse, die mit personenbezogenen Daten in Verbindung stehen, zu dokumentieren. Dafür bieten wir Ihnen unsere Lösung DSmobile an. 

Die aus unserer Sicht geeignete Version ist unter DSmobile zu erreichen.

Dafür bieten wir Ihnen unsere Lösung DSmobile an.

In unserer Software DSmobile werden wichtige Fragen gestellt, um alle Beschreibungen der Prozesse im Bereich Datenschutz für Sie anfertigen zu können.

Gern können Sie auch erst einmal die Testversion anschauen, damit Sie sich ein Bild machen, wie DSmobile funktioniert.

 

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